Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 01.08.2026
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für die Einschüler ein Betreuungsanspruch von 8 Stunden täglich.
Dieser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beinhaltet 5,5 Stunden verlässliche Öffnungszeit der Grundschule während der Schultage und mindestens weitere 2,5 Stunden Betreuungszeit im Hort (bzw. 8 Stunden Hort in den Ferien).
Der Betreuungsanspruch außerhalb der verlässlichen Öffnungszeit ist nicht kostenfrei und erfolgt nicht automatisch.
Die Kinder müssen nach wie vor im Hort angemeldet werden. Der Hortbesuch ist nach wie vor gebührenpflichtig.
Hat der Hort an unserer Grundschule keine freien Plätze, wird Ihnen ein Platz im Hort einer anderen Grundschule angeboten oder Ihr Kind kommt auf eine Warteliste.
Lehnen Sie diesen ab, erlischt das Recht, diesen Anspruch rechtlich einzuklagen.

