Neufassung der Hausordnung

Die Gesamtkonferenz der Grundschule "Torgartenstraße" hat am 03.06.2015 die Neufassung der Hausordnung beschlossen. Damit tritt sie mit Wirkung vom 04.06.2015 in Kraft. In der Gesamtkonferenz vom 08.05.2018 wurde sie um den Punkt 13 ergänzt.

Punkt 14 wurde durch die Gesamtkonferenz am 13.05.2020 ergänzt.

Punkt 15 wurde durch die Gesamtkonferenz am 18.05.2022 ergänzt.

 

1. Unsere Schule ist von 7:20 Uhr bis 13:15 Uhr geöffnet.

      Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände umgehend zu verlassen oder der Hort aufzusuchen.

      Die Klassenräume sind zu verschließen.

 

 2. Wir verabschieden unsere Eltern auf dem Schulhof und gehen allein in die Klassen.

 

 3. Am Ende der großen Pausen treten wir klassenweise an ( SEP - Haupteingang; Kl. 3/4 - Nebenein -

     gang ) und gehen geordnet in den Klassenraum. Nach dem Einlass und den Pausen begeben wir uns

     in den Klassenraum und bereiten uns auf den folgenden Unterricht vor. In Abwesenheit der Lehrkraft

     verbleiben wir auf den Plätzen und verhalten uns ruhig.

 

 4. Den Klassenraum verlassen wir nur in Absprache mit der Lehrkraft.

     Im Schulgebäude bewegen wir uns langsam und leise.

 

 5. Während der Hofpausen, Angebote und am Nachmittag im Hort halten wir uns auf dem Schulhof oder

     Sportplatz auf. Wir dürfen auf den Spielplatz, wenn dieser geöffnet ist. Die Anweisungen der Aufsicht

     sind zu befolgen.

     - Wir legen die Spielgeräte nach Gebrauch zurück.

     - Aus Sicherheitsgründen spielen wir nicht auf dem Hochbeet.

     - Wir nehmen gegenseitig aufeinander Rücksicht, werfen nicht mit Gegenständen, treten und                    schlagen uns nicht, um Verletzungen zu vermeiden.

     - Das Fußballspielen ist ausschließlich auf dem Sportplatz erlaubt.

 

 6. Wir verlassen nie ohne Erlaubnis das Schulgelände.

 

 7. Aus Sicherheitsgründen sind das Eingangstor sowie die Türen des Haupt - und Nebeneinganges

     ständig verschlossen zu halten, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Das gilt vor allem in den

     Unterrichtszeiten, in den Pausen, im Angebot wie auch am Nachmittag während der Hortbetreuung.

     Schulfremde Personen melden sich immer im Sekretariat an.

     Kinder öffnen ihnen die Tür nicht.

 

 8. Wir achten in unserer Schule stets auf Ordnung und Sauberkeit - besonders auf den Toiletten.

 

 9. Nach der letzten Unterrichtsstunde verlassen wir die Unterrichtsräume ordentlich. Jeder ist für sei -

     nen Arbeitsplatz verantwortlich und stellt die Stühle hoch.

     Der jeweils letzte anwesende Kollege schließt den Klassenraum ab.

 

10. Wir gehen höflich miteinander um und tragen Konflikte gewaltfrei aus. Wenn wir etwas finden, was

      uns nicht gehört, geben wir es im Sekretariat ab.

 

11. Die Schule haftet nicht für Wertgegenstände. Deshalb lassen wir wertvolle Gegenstände und Spiel -

      sachen zu Hause.

 

12. Bei mutwilliger Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten werden wir bzw. un -

      sere Eltern zur Verantwortung gezogen.

 

13. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes durch ein Kind wird grundsätzlich keine Haftung 

      übernommen. Die Kinder werden darüber umfänglich belehrt. Die Personensorgeberechtigten

      werden in solchen Fällen informiert. Sind diese nicht zu erreichen, müssen wir die Polizei

      einschalten.

 

14. Das Mitführen von Waffen oder Waffen ähnlichen Gegenständen im Sinne §1 WaffG in der Schule

      ist untersagt. Das gilt auch für Spielzeugwaffen oder ähnliche gewaltverherrlichende Spielzeuge

      (auch bei Faschingsveranstaltungen) oder Spiele.

      Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände eingezogen und die Eltern informiert.

 

15. Das Benutzen von Handys und Smart-Watches im Unterricht sowie auf dem Schulgelände und im

      Schulgebäude ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Schulgelände und während schulischer   

      Veranstaltungen besteht aus Gründen des Datenschutzes das Verbot zu fotografieren.

 

Die Hausordnung ist für alle verbindlich!

 

Grobe Verstöße gegen die Hausordnung werden mit den entsprechenden Erziehungs - und Ordnungsmaßnahmen geahndet!

 

K. Gurkasch

(Rektorin)




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