Hinweise zur Anmeldung von Einschülern 2025/2026

Die Anmeldung findet am Dienstag, den 06.02.2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr an unserer Grundschule statt. Im Amtsblatt erfolgt die Veröffentlichung des Termins, Eltern unseres Einzugsbereiches werden außerdem von uns schriftlich benachrichtigt, ein Aushang erfolgt in den Kindertagesstätten.

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

- Personalausweis

- Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes

- Nachweis zum Impfstatus >> Masernschutz<<

 

Bei der Anmeldung erhalten sie den Termin zur Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt.

 

Die Gesamtkonferenz unserer Grundschule hat beschlossen, dass zum Termin der Anmeldung ein kurzes Gespräch mit dem anzumeldenden Kind geführt wird. Bitte bringen Sie deshalb zur Anmeldung auch Ihr Kind mit.

 

Sollten sie die Beschulung Ihres Kindes an einer Schule in freier Trägerschaft planen, erfolgt die Erfassung bzw. Anmeldung trotzdem zunächst immer in der Grundschule des Einzugsbereiches (Schulbezirk 4, s.o.).

 

Anschließend können Sie Ihr Kind ummelden und die aufnehmende Schule tritt mit uns in Kontakt.

Hortbesuch

Hinweise vom Hort für Einschüler 2024

 

Der Hort ist eine eigenständige Einrichtung und verwaltungstechnisch von der Schule getrennt. Alle Belange den Hort betreffend können nicht mit der Schule geklärt werden.

 

Der Antrag für einen Hortplatz sollte bis Februar 2024 beim Jugendamt gestellt werden.

 

Ansprechpartner ist Frau Höroldt, Haus 3 - Zimmer 5 in Eisleben, Lindenallee 56.

(Telefon 03464-5353484)

Information zur Schulspeisung

Die Anmeldung der Schulspeisung liegt in Verantwortung der Eltern.

Unsere Schule wird von der Volksküche Eisleben beliefert.

 

Sollte für Ihr Kind über die Kita schon ein Vertrag bestehen, brauchen Sie nur für die Schule ummelden.

Ansonsten ist bei Bedarf ein Vertragsabschluss nötig.

 

Formular der Volksküche zum Vertragsabschluss Neuanmeldung

 

http://volkskueche.de/

 

15.05.2020

Information zur Impfpflicht gegen Masern

Gemäß des Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen gilt ab dem 01.03.2020 in Gemeinschaftseinrichtungen eine generelle Impfpflicht gegen Masern.

 

Somit betrifft dies auch uns als Grundschule. Für alle Schülerinnen und Schüler, welche bereits vor dem 01.03.2020 in unserer Schule angemeldet sind, gilt eine Übergangsregelung zur Erbringung des Nachweises über die Masernimpfung oder eine Immunität bis zum 31.07.2021.

 

Für Kinder, welche nach dem 01.03.2020 aufgenommen werden, muss dieser Nachweis sofort mit der Anmeldung erbracht werden.

 

Für die Einschüler heißt das, dass der Nachweis vor Einschulung erbracht werden muss.

 

Das Ministerium für Bildung stimmt derzeit die Regelungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes im schulischen Bereich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Landesschulamt ab.

 

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, die o.g. Nachweise bereit zu halten, den Impfstatus zu prüfen bzw. gegebenenfalls noch fehlende Impfungen nachzuholen.

 

Genauere Informationen erhalten Sie nach Bekanntgabe der Richtlinien durch die o.g. Gremien.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

 

K. Gurkasch

Rektorin




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