aktuelle Hinweise zur Anmeldung der Schulkinder 2027/ 2028

eingestellt am: 01.09.2025

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die Anmeldung findet, wie im Amtsblatt veröffentlicht, 

am Dienstag, 03.02.2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr hier an unserer Grundschule statt.

 

Wir senden Ihnen zeitnah alle wichtigen Formulare im Vorfeld per Post zu.

Diese füllen Sie bitte vollständig aus und geben Sie zum o.g. Termin von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben hier in der Schule ab.

 

Bitte bringen Sie auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

 

 

Das zukünftige Schulkind sollte  an diesem Tag bitte mitkommen, um es schon etwas kennenzulernen.

 

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, können Sie auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen oder uns die Unterlagen auf folgenden Wegen zukommen lassen: 


Brief:

über die Deutsche Post an: Grundschule "Torgartenstraße", Torgartenstraße 7/8, 06295 Lutherstadt Eisleben

 

oder  ohne Briefmarke in unseren Briefkasten legen

 

Mail:
bitte an folgende Mailadresse: kontakt@gs-torgarten.bildung-lsa.de

mit folgendem Betreff: Schulanmeldung 2025/2026, Name des Kindes

 

Einzureichen bis 03.02.2026 sind:

- Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs (Die Vorlage der Originalurkunde wird zu einem

  späteren Zeitpunkt nachgeholt)

- Nachweis über das Sorgerecht ( Bei alleinigem Sorgerecht bitte eine entsprechende Bescheinigung des

  Jugendamtes vorlegen); Erklärungen oder Vollmachten

- Information zum Datenschutz

- Schweigepflichtsentbindung gegenüber der KITA, Ärzten, Frühförderstelle oder Therapeuten usw.
- ausgefüllter Anmeldebogen --> Bitte tragen Sie unbedingt in dem Anmeldebogen eine gültige

  Telefonnummer und E-mail-Adresse ein. Diese würden wir künftig nutzen, um Ihnen aktuelle

  Informationen zukommen zu lassen.

 

Termine zur Einschulungsuntersuchung beim Kinder- und Jugendärzlichen Dienst im Gesundheitsamt des Landkreises liegen den Unterlagen bei. Bitte kennzeichnen Sie alle Termine, welche Sie wahrnehmen könnten und geben Sie diese Übersicht mit ab.

Nach der Sichtung aller eingegangenen Listen melden wir uns bei Ihnen. 

 

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

 

K. Gurkasch

Rektorin

Hinweise zur Anmeldung von Einschülern 2027/2028

Die Anmeldung findet am Dienstag, den 03.02.2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr an unserer Grundschule statt. Im Amtsblatt erfolgt die Veröffentlichung des Termins, Eltern unseres Einzugsbereiches werden außerdem von uns schriftlich benachrichtigt, ein Aushang erfolgt in den Kindertagesstätten.

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

- Personalausweis

- Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes

- Nachweis zum Impfstatus >> Masernschutz<<

 

Bei der Anmeldung erhalten sie den Termin zur Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt.

 

Die Gesamtkonferenz unserer Grundschule hat beschlossen, dass zum Termin der Anmeldung ein kurzes Gespräch mit dem anzumeldenden Kind geführt wird. Bitte bringen Sie deshalb zur Anmeldung auch Ihr Kind mit.

 

Sollten sie die Beschulung Ihres Kindes an einer Schule in freier Trägerschaft planen, erfolgt die Erfassung bzw. Anmeldung trotzdem zunächst immer in der Grundschule des Einzugsbereiches (Schulbezirk 4, s.o.).

 

Anschließend können Sie Ihr Kind ummelden und die aufnehmende Schule tritt mit uns in Kontakt.

Neu zur Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes:

Nutzung des "Serviceportal Schule Sachsen- Anhalt"
-> Was ist das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt?


Das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt bietet Personensorgeberechtigten und zukünftig auch Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitalen Dienstleistungen aus dem Bereich Schule und Bildung.


Mit Ihrem digitalen Endgerät können Sie orts- und zeitunabhängig über das Portal Informationen zum Bildungssystem des Landes abrufen oder einen der verfügbaren Online-Services in Anspruch nehmen.


Beispielsweise können Sie für Ihr schulpflichtig werdendes Kind die zuständige Grundschule ermitteln und Anmeldedaten Ihres Kindes an die Schule übermitteln sowie einen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes in der Schule online buchen.

Außerdem erhalten Sie Hinweise, wenn z.B. die Schule Informationen von Ihnen benötigt oder einen Termin mit Ihnen vereinbaren möchte.


Die intuitiven Oberflächen zeigen Ihnen immer, in welchem Schritt eines Prozesses Sie sich gerade befinden.

Die Online-Services setzen auf modernste Technologien, so dass der Schutz Ihrer Daten sichergestellt ist.


Quelle: https://sps.bms-lsa.de/#/startseite



Hier finden Sie die konkrete Schritt- für- Schritt- Anleitung, um sich beim Serviceportal anzumelden und alle Dienste in Anspruch zu nehmen:


anmeldung.pdf

 

 

Lizenzen & Quellen

Hortbesuch

Hinweise vom Hort für Einschüler 2027

 

Der Hort ist eine eigenständige Einrichtung und verwaltungstechnisch von der Schule getrennt. Alle Belange den Hort betreffend können nicht mit der Schule geklärt werden.

 

Der Antrag für einen Hortplatz sollte bis Februar 2026 beim Jugendamt gestellt werden.

 

Ansprechpartner ist Herr Schlotter, Haus 3 - Zimmer 5 in Eisleben, Lindenallee 56.

(Telefon 03464-5353484)

Information zur Schulspeisung

Die Anmeldung der Schulspeisung liegt in Verantwortung der Eltern.

Unsere Schule wird von der Volksküche Eisleben beliefert.

 

Sollte für Ihr Kind über die Kita schon ein Vertrag bestehen, brauchen Sie nur für die Schule ummelden.

Ansonsten ist bei Bedarf ein Vertragsabschluss nötig.

 

Formular der Volksküche zum Vertragsabschluss Neuanmeldung

 

http://volkskueche.de/

 

15.05.2020

Lizenzen & Quellen

Information zur Impfpflicht gegen Masern

Gemäß des Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen gilt ab dem 01.03.2020 in Gemeinschaftseinrichtungen eine generelle Impfpflicht gegen Masern.

 

Somit betrifft dies auch uns als Grundschule. Für alle Schülerinnen und Schüler, welche bereits vor dem 01.03.2020 in unserer Schule angemeldet sind, gilt eine Übergangsregelung zur Erbringung des Nachweises über die Masernimpfung oder eine Immunität bis zum 31.07.2021.

 

Für Kinder, welche nach dem 01.03.2020 aufgenommen werden, muss dieser Nachweis sofort mit der Anmeldung erbracht werden.

 

Für die Einschüler heißt das, dass der Nachweis vor Einschulung erbracht werden muss.

 

Das Ministerium für Bildung stimmt derzeit die Regelungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes im schulischen Bereich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Landesschulamt ab.

 

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, die o.g. Nachweise bereit zu halten, den Impfstatus zu prüfen bzw. gegebenenfalls noch fehlende Impfungen nachzuholen.

 

Genauere Informationen erhalten Sie nach Bekanntgabe der Richtlinien durch die o.g. Gremien.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

 

K. Gurkasch

Rektorin




Datenschutzerklärung