Beschwerdemanagement

Die Gesamtkonferenz der Grundschule "Torgartenstraße" Eisleben hat am 27.09.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung  ist die Konzeption eines Beschwerdemanagements entstanden.

 

Ziel:

 

Die Qualität von Lehr- und Lernprozessen soll dadurch optimiert werden, dass frühzeitig Schwachstellen und Unzufriedenheiten im Schulalltag erkannt und beseitigt werden.

Ein namentlich benannter "Beschwerdelehrer" nimmt die eingehenden Entwicklungshinweise oder Beschwerden möglichst in schriftlicher Form entgegen. Es werden daraufhin Termine vereinbart.

Grundsätzlich sind Gespräche vor Unterrichtsbeginn bzw. während der verlässlichen Öffnungszeiten zu vermeiden, da die Lehrkraft den Unterricht vorbereiten sowie die Aufsichtspflicht über die Lerngruppe gewährleisten muss.

 

Ablauf und Zuständigkeiten:

 

 

1. Der namentlich benannte "Beschwerdelehrer" ist für jede Lerngruppe bzw. Klasse immer der jeweilige Klassenlehrer/ die jeweilige Klassenlehrerin.

 

2. Für Hinweise und Fragen zu einem bestimmten Unterrichtsfach ist der jeweilige Fachlehrer/ die jeweilige Fachlehrerin aufzusuchen oder schriftlich zu informieren, um einen Termin zu vereinbaren.

 

3. Können Probleme selbst mit der Unterstützung der gewählten Elternvertreterbzw. der Schulsozialarbeiterin nicht geklärt werden, ist ein Termin bei der Schulleitung zu vereinbaren.

 

4. Erst wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden kann, ist eventuell das Landesschulamt einzuschalten.

 

 




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